Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt/Main
Rechtsstaat Deutschland
Petitionsausschuß
Deutscher Bundestag
Platz der Repulik 1
11011 Berlin
Schurkenstaat Deutschland
Fax: 030/227 36053
14.04.2012
Pet A-17-99-1030-021771
ERKLÄRUNG (antifiskalischen) BÜRGERKRIEGes
Faxschreiben vom 01. April 2012 ? kein Scherz -
Hier habe ich mich inzwischen an den wohl für die Sache
zuständigen Verteidigungsausschuß gewandt.
DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND HAT SICH GLEICH
MEHRFACH GEWEIGERT IHREN UREIGENSTEN PLFICHTEN ?
DEM SCHAFFEN VON RECHT
sowohl als Gesetz, als auch in Form an diese Gesetze gebundener
Urteile (in beiden Fällen entstehen durch Verzögerungen Schäden
in Form der Entstehung fälschlicherweise angenommener
Gewohnheits-UN-Rechte)
UND DESSEN DURCHSETZUNG
(angekündigte Verweigerung gefertigte Urteile zu vollstrecken
[Polizeibeamter im März 2006 ?da dürfen Sie mich zitieren?])
NACHZUKOMMEN.
Dieser GIPFEL an SEXISTISCHER Unverschämtheit und MENSCHEN
VERACHTUNG der GLEICHBERECHTIGUNG (wenn auch nur
vermeintlich) des LEBENS BEHINDERTER (wie bei den NAZIS) ist
eine solch MASSIVE
VERLETZUNG DES RECHTSSTAATSPRINZIPS
DAß DEN FUNKTIONSTRÄGERN DES STAATES
DAS GEWALTMONOPOL nach den Maßgaben des
Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz ZU ENTZIEHEN WAR.
Grûß
MAXIMILIAN BÄHRING
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Maximilian Bähring
Hölderlinstraße 4
60316 Frankfurt/Main
Rechtsstaat Deutschland
Petitionsausschuß
- mit Zustellmangel via
Verteidigungssausschuß -
Deutscher Bundestag
Platz der Repulik 1
11011 Berlin
Schurkenstaat Deutschland
Fax: 030/227 36005
15.04.2012
Pet A-17-99-1030-021771
Neureglung des § 1626a BGB
BVerfG-Urteil 1 BvR 420/09 vom 21.07.2010
nach EGMR-Urteil 22028/04 vom 03.12.2009
seit über 2 (in Worten: zwei) Jahren überfällig
§ 1626a BGB gemeinsames Sorgerecht unverheirateter
1. Unverheiratete haben Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht.
2. Väter - und nur diese, denn sie wissen im Zweifelsfall nichts von
ihrem ?Vaterglück? - können gegenüber Jugendamt oder Gericht
eine ? formlose - Erklärung abgeben so Sie die gemeinsame Sorge
nicht ausüben wollen.
Im Unterhaltsrecht sind zudem Regelungen zu finden nach denen Väter,
welche
die Erziehung mittels geteiltem Sorgerecht zeitanteilig übernehmen
wollen ? die Bereitschaft, nicht was die Mütter und deren Anwälte in der
Realität zu verhindern wissen, zählt - aufgrund dieser Bereitschaft zur
Eigenleistung der Erziehung von Unterhaltspflichten als
Verdienstausfallentschädigung für mütterliche Fremdleistung vollständig
zu befreien sind.
Ist das Kind 3½ Tage die Woche bei mir und wird versorgt, wozu soll ich
der
Ex Verdienstausfall für Erziehungsarbeit/-zeit zahlen. Wenn ich schon
?Personal? bezahle soll, dann bezahle ich welches das nicht zickt und
mit dem ich nicht herumstreiten muß. Also keinen arbeitsrechtlichen
Vorteil allein dafür irgendwannmal miteinander ?geschnaggserlt? zu
haben.
Hinsichtlich Steuern und Abgaben sind biologische Väter Ehemännern vollständig gleichzustellen. Das in der Diskussion sogenannte
?Elternsplitting?.
Grûß
MAXIMILIAN BÄHRING