Niemand bezahlt Kidnapper dafür daß sie Kidnappen.
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/kuckuckskinder-muetter-sollen-zur-auskunft-ueber-sexualpartner-verpflichtet-werden-a-1109927.html
Es
geht nicht etwa um die Rechte deszum ?Erzeuger?degradierten ?Vaters?
sonderndarum daß der neue Stecherden Kindsvaterschröpfenkönnen soll.Das
Maaß ist voll!
Ich rufe hiermit öffentlich dazu auf Minister
?Maas? zur Abwendung von übel vomdeutschen Volk aus dem Amt zu
entfernen notfalls (Artikel20 Absatz 4 GG)per Attentat.
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DISKRIMINIERUNG:
es gibt keien kinswohlvorbehalt für mütter beim § 1626a BGB sondern nur den umweg über den § 1666(a) oder § 1672 BGB http://dynip.name
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das war mal kurz weg, möglicherweise (m)ein sysop fehler
(so ist das wenn einem kein kornolierender kunde im nacken sitzt):
Resultat der Familienpolitik unsrer ReGIERung
Frau verweigert Umgang (das sind Besuche vom Kind bei seinem Vater), sucht sich neuen Kerl, der bekommt das Umgangsrecht anstatt des Vaters. Der Vater bekommt dann auch kein Sorgerecht.
Grund: Man hat das SOZIAL-FAMILIÄRE VERHÄLTNIS zwischen Kind und Bezugspersonen eingeführt. Damit bekommen alle (auch die kurzlebigen) Bettgeschichten der Mutter wenn diese nichts dagegen hat von rechts wegen Umgangsbefugnisse mit dem Kind.
Der muß sich, nach der Neuregelung des § 1626a BGB anders als die Frau, - Wohlverhalten - wenn er das Sorgerecht haben will. Hat diese - beispielsweise als Alkoholikerin beim Stillen die ?Titte voll Hardenberg? oder schädigt das Kind - dann gilt kein Kindeswohlvorbehalt, keine Kindeswohlprüfung, dann muß ein Verfahren zur Aberkennung des Sorgerechtes eingeleitet werden § 1666 BGB.
Ungleichbehandlung aus Gründen des Geschlechtes vor dem Gesetz! Menschenrecht!
gedacht war: Geht die Frau fremd dann soll der Ehemann - auch wenn er nicht leiblicher/biologischer/genetischer, kurz: der - Vater eines Kindes ist dieses großziehen. Damit sollte eine bestehende Ehe (mit Familie also Kindern) geschützt werden. Der Ehemann sollte finanziell für das Fremdgehen seiner Frau haften. Geht allerdings der Ehemann fremd so hat er für seinen eigenen Fehltritt zu haften, denn da gelten so lustige Regelungen wie Vaterschaftsvermutung beim Unterhalt.
seit Alice Schwarzer & Consorten wird das munter missbraucht:
Dem Mann sollte auch dann nicht zustehen die Frau zur Abtreibung zu bewegen wenn Sie einen Bastard aus einem außerehelichen Verhältnis zur Welt bringen wollte und den leiblichen Vater verschwieg.